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Alnatura Nachhaltigkeitsbericht 2021/2022

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Der Alnatura Nachhaltigkeitsbericht stellt unseren Beitrag für Mensch und Erde gebündelt und umfassend dar.

NACHHALTIGKEITSBERICHT

NACHHALTIGKEITSBERICHT 2021/22 Alle Bio-Höfe sowie alle Bio-Lebensmittelunternehmen werden jährlich von unabhängigen Kontrollstellen überprüft. Dies beinhaltet die Kontrolle der Betriebsabläufe sowie deren umfassende Dokumentation. Ergänzend werden landwirtschaftliche Erzeugnisse auf Rückstände von unzulässigen Stoffen wie chemisch-synthetische Pestizide und gentechnisch veränderte Organismen untersucht. Bei Verstößen gegen die EU-Öko- Verordnung folgen Sanktionen bis zum Entzug der Bio-Zertifizierung. Das gilt auch für Bio-Produkte aus dem Ausland: Alle in die EU eingeführten Bio-Produkte werden im Ursprungsland nach Anforderungen kontrolliert, die denen der EU-Öko-Verordnung gleichwertig sind. Importeure und Kontrollstellen müssen die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung für Bio-Produkte detailliert belegen. Mehrwert von Bio Für Bodengesundheit und Klimaschutz Organische Dünger wie Mist, Kompost und Gründüngung sorgen im Bio-Landbau für einen fruchtbaren Boden. Er ist die Voraussetzung für das gesunde Wachstum von Pflanzen und den Erhalt und Aufbau wertvoller Erde. Mineralische Stickstoffdünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten. Stattdessen werden Leguminosen, zum Beispiel Klee und Erbsen, angebaut, die Stickstoff aus der Luft im Boden binden und so den für das Wachstum von Pflanzen benötigten Nährstoff bereitstellen. Diese natürlichen Dünger ernähren den Boden und bauen Humus auf. Humus ist eine wichtige CO 2 - Senke und trägt damit zum Klimaschutz bei. Nationale Anbauverbände wie Bioland, Demeter oder Naturland stellen über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Anforderungen. Demeter untersagt zum Beispiel das Enthornen der Kühe sowie das Halten von enthornten Tieren. Bioland- Betriebe verpflichten sich zum Erbringen von Biodiversitäts- Zusatzleistungen, zum Beispiel durch das zusätzliche Anlegen von Blühstreifen, und Naturland-Betriebe müssen Regelungen zur nachhaltigen Wasser nutzung berücksichtigen, wenn sie in Regionen mit knappen Wasserressourcen tätig sind. Weitere Informationen zu den Verbän den und ihren Richtlinien finden sich unter alnatura.de/biosiegel Für das Tierwohl Artgerechte Tierhaltung ist ein zentrales Anliegen des Bio-Landbaus. Die Tiere haben in der Regel mehr Stallfläche und Tageslicht zur Verfügung sowie regelmäßigen Auslauf an der frischen Luft. Systematische Eingriffe, wie das Kupieren der Schwänze von Ferkeln oder das Stutzen der Schnäbel von Legehennen, sind verboten. Enthornungen von Rindern dürfen nur im begründeten Ausnahmefall und unter Einsatz von Schmerzmitteln durchgeführt werden. Die Gesundheit der Tiere wird durch eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung, eine niedrige Besatzdichte und die Wahl geeigneter Rassen sichergestellt. Krankheiten sollen Blühstreifen und Wildkräuter schaffen Lebensräume für Nützlinge wie Hummeln, Wildbienen und Vögel. Auf Bio-Flächen kommen 35 Prozent mehr Feldvogelarten und 23 Prozent mehr blütenbesuchende Insektenarten vor als auf konventionellen. Bio-Äcker beherbergen im Feldinneren im Schnitt fast doppelt so viele Wildkrautarten wie konventionelle Flächen. Ein Drittel aller Ackerwildkrautarten in Deutschland gelten als vom Aussterben bedroht. Im ökologischen Landbau liegt der organische Kohlenstoff-Gehalt des Oberbodens rund ein Viertel über dem Gehalt auf vergleichbaren konventionellen Flächen. Ein hoher Kohlenstoffgehalt ist wichtig für die Bodenfruchtbarkeit. Ein weiterer Vorteil: Der Kohlenstoff ist im Boden gebunden und gelangt nicht als CO 2 in die Atmosphäre. Würmer lockern die Erde, fördern damit die Durchlüftung des Bodens und helfen beim Kompostieren. Das Versickern von Regenwasser wird begünstigt und das Wegspülen des Bodens vermieden. In den Böden der Bio-Äcker leben knapp 80 Prozent mehr Regenwürmer als in konventionellen Böden. 24 Quelle: Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft, Thünen Report 65, September 2019

NACHHALTIGKEITSBERICHT 2021/22 „Für uns war das konventionelle System mit seinen Hochleistungstieren nicht mehr der richtige Weg. Die Umstellung war anspruchsvoll, da wir viele bauliche Änderungen vornehmen und die Ernährung der Tiere über einen Zeitraum von 1,5 Jahren umstellen mussten. Wir sind aber froh, dass wir es gewagt haben und den Förderpreis ‚Gemeinsam Boden gut machen’ gewonnen haben. Wir möchten Landwirtschaft transparent machen und freuen uns, wenn unsere Kundinnen und Kunden sich dafür interessieren, wo ihr Fleisch herkommt.“ Nadja Poppen Bioland-Hof Sonnenschein in Aurich, Ostfriesland. Als einer von zehn Betrieben erhielt der Hof 2021 den Förderpreis „Gemeinsam Boden gut machen“. GEMEINSAM BODEN GUT MACHEN. Die Alnatura Bio Bauern Initiative gesetzlicher Mindeststandard 0,75 m 2 Stallfläche Die Alnatura Bio-Bauern-Initiative Mindestfläche Bio-Betrieb 1,3 m 2 Stallfläche + 1,0 m 2 Auslauffläche Der gesetzliche Mindeststandard für die Haltung von Mastschweinen beträgt 0,75 Quadratmeter. Die Mindestfläche im Bio-Betrieb beträgt 1,3 Quadratmeter. Zudem ist zusätzlich 1,0 Quadratmeter Auslauffläche erforderlich. bevorzugt mit pflanzlichen oder anderen alternativen Mitteln behandelt werden. Der vorbeugende und systematische Einsatz von Antibiotika ist verboten. Werden herkömmliche Arzneimittel verabreicht, ist die vorgeschriebene Wartezeit, bis ein Lebensmittel von dem behandelten Tier gewonnen werden darf, doppelt so lang wie in der konventionellen Tierhaltung. Für die Menschen Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für eine Ernährung mit qualitativ hochwertigen Bio-Lebensmitteln. Die besondere Qualität von biologischen Lebensmitteln zeigt sich in ihrem meist hohen Gehalt an sekundären Pflanzeninhaltsstoffen und einer deutlich geringeren Pestizidbelastung. Dem Öko-Monitoring des Landes Baden-Württemberg 2020 zufolge ist Bio-Obst 110 Mal geringer mit Pestizidspuren belastet als vergleichbares Obst aus konventioneller Erzeugung. Bio-Gemüse weist 73 Mal weniger Pestizidrückstände auf. Durch den Verzehr von Bio-Lebensmitteln können Verbraucherinnen und Verbraucher zudem die Aufnahme von Zusatzstoffen begrenzen. Nur 54 der rund 320 in der EU für verarbeitete Lebensmittel zugelassenen Zusatzstoffe dürfen bei Bio-Lebensmitteln verwendet werden. Gentechnisch veränderte Orga - nismen oder Produkte werden im Bio-Landbau nicht verwendet. Um den ökologischen Landbau zu fördern, setzt Alnatura seit der Gründung vor über 35 Jahren konsequent auf Produkte, deren Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Seit 2015 unterstützen wir mit der Alnatura Bio-Bauern-Initiative (ABBI) zudem Höfe bei der Umstellung auf Bio-Landbau. Mit durchschnittlich über 300.000 Euro im Jahr fördern wir mit ihr das Projekt „Gemeinsam Boden gut machen“ des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU). Denn trotz nach wie vor steigender Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln werden nur 10,2 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland biologisch bewirtschaftet. Landwirtinnen und -wirte, die sich für ABBI interessieren, be werben sich in einem ersten Schritt um eine Förderung. Ein unabhängiger Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz, verschiedener Unternehmen, aus der Wissenschaft und Non- Profit-Organisationen, entscheidet über die Preisträgerinnen und Preisträger und die jeweilige Fördersumme, die maximal 60.000 Euro pro Hof beträgt. Um eine langfristige Umstellung zu sichern, treten Landwirtinnen und Landwirte einem deutschen Bio-Anbauverband wie Bioland oder Demeter bei und verpflichten sich, nach der zweijährigen Förderperiode mindestens drei weitere Jahre nach den Verbandsvorgaben zu wirtschaften. Insgesamt förderte und fördert Alnatura im Rahmen von ABBI seit der ersten Bewerbungsrunde 2015 bis 2022 90 Betriebe, die insgesamt rund 17 000 Hektar bewirtschaften und damit mehr Fläche biologisch bewirtschaften, als das Fürstentum Liechtenstein groß ist. Von der Schafzucht über Milchviehhaltung und Imkerei bis zum Walnuss- und Weinbau decken die ABBI-Geförderten ein großes Spektrum der Landwirtschaft ab. 25

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